







KANOTKUNGEN AB
ALLGEMEINES
KANOTKUNGEN ist eine anerkannte Kanu-Zentrale. Wir vermieten Ausrüstung runt um den Kanusport.
Wir befolgen die Sicherheitsbestimmungen die das schwedischen Seefahrtsamt, das Verbraucheramt und der schwedische Kanu-Verband empfehlen
VERMIETUNG
Wir vermieten Kanus je nach Wunsch für einen Tag, ein Wochenende oder wochenweise.
Kanupaket
Bei uns könne Sie vollständige "Kanu-Safari-Ausrüstungen" mieten.
Die Ausrüstung enthält Kanu, Paddel, Schwimmwesten, Kanuvagen, Sturmküche, Zelt, 2 Liegeunterlagen,
Gepäcksack, Landkarten und Tourenbeschreibung.
UNSER TRANSPORTDIENST
Wir transportieren gemietete Kanus und Ausrüstung kostenlos im Raum Mariefred/Åkers Styckebruk. Für längere Transportstrecken erheben wir eine Gebühr, die Sie bitte unserer Preisliste entnehmen.
TOURENBESCHREIBUNG
Ein wichtiges Detail fü Ihren Kanu-Ausflug ist eine wegweisende Touren-
beschreibung. Diese erhalten Sie, zusammen mit unserer Auftrags-
bestätigung,sobald Sie ein Kanu bei uns buchen. Ergänzend zur Tourenbeschreibung können Sie eine entsprechende topographische Landkarte (Maßstab 1:50 000) bei uns ausleihen.
ANGELKARTE
für die Seen zwischen Åkers Styckebruk umd Gnesta können Sie bei uns erhalten .
DIE NATUR GEHÖRT NICHT DIR - DU HAST SIE NUR VON DEINEN NACHKOMMEN GELIEHEN!
DAS ALLGEMEINE NUTZUNGSRECHT
(Allemansrätten) IN SCHWEDEN
ist ein altes Recht in Schweden das jedermann erlaubt - mit gewissen
Einschränkungen - sich für kürzere Zeit frei in Gemarkungen aufzuhalten, zu baden und mit dem Boot die meisten natürlichen Gewässer zu befahren,
sowie für den Privatverbrauch wilde Blumen und Beeren zu pflücken und Pilze,
abgefallene Zapfen, Reisig und Eicheln u.a.m. zu sammeln.
Ausgenommen hiervon sind jedoch Privatgrundstücke, Nähe von Bebauung,
Äcker, Anpflanzungen, Gärten und private Bootsstege und ähnliche Anlagen.
ist ein altes Recht in Schweden das jedermann erlaubt - mit gewissen
Einschränkungen - sich für kürzere Zeit frei in Gemarkungen aufzuhalten,
zu baden und mit dem Boot die meisten natürlichen Gewässer zu befahren,
sowie für den Privatverbrauch wilde Blumen und Beeren zu pflücken und Pilze,
abgefallene Zapfen, Reisig und Eicheln u.a.m. zu sammeln.
Ausgenommen hiervon sind jedoch Privatgrundstücke, Nähe von Bebauung,
Äcker, Anpflanzungen, Gärten und private Bootsstege und ähnliche Anlagen.
Was man darf und nicht darf
Man darf
Überall - mit Ausnahme für offenbare Privatgrundstücke, Äcker und Anpflanzungen - gehen, radfahren, reiten oder skifahren,unter der Voraussetzung daß kein Schaden entsteht.
auf Privatwegen gehen, radfahren, reiten oder skilaufen.
Motorverkehr ist jedoch nur gestattet, wenn der Wegehalter dagegen kein Verbot erlassen hat.
wilde Blumen , Beeren, Pilze, Eicheln und Zapfen sammeln in Gemarkungen, die außerhalb von Privatgrundstücken und
der Nähe von Bebauung liegen. Man darf in den meisten natürlichen Gewässern baden und Boot fahren.
aus natürlichen Quellen und Seen Wasser trinken und entnehmen für die Zeit von 24 Stunden zelten und Wohnwagen parken.
Darüber hinaus ist die Genehmigung des Grundbesitzers erforderlich.
kleinere Lagerfeuer entfachen, unter der Voraussetzung, daß keine Brandgefahr (Waldbrand!) besteht und das Feuer nicht auf nacktem Felsen ohne Unterlage von Steinen oder Sand angelegt wird, tote Zweige und Reisig als Brennstoff verwenden